( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBezugnahme auf die aufgehobenen 

Bezugnahme auf die aufgehobenen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 168/04 vom 13.05.2004

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Strafausspruch, Aufhebung, neue Feststellungen erforderlich, Bezugnahme auf die aufgehobenen, Rechtsfehler, Beruhen, Gesamtstrafenbildung
Stichwort:Bezugnahme auf die aufgehobenen
Leitsatz:1. Wird ein Urteil im Strafausspruch mit den dazu gehörenden Feststellungen aufgehoben, können diese für das neue Urteil nicht mehr, auch nicht im Wege der Bezugnahme oder Verweisung herangezogen werden. Werden sie dennoch herangezogen, handelt es sich um einen Rechtsfehler, der jedoch nur dann zur Aufhebung des neuen Urteils führt, wenn er sich auf die Höhe der verhängten Strafen ausgewirkt hat.

2. Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen darf nämlich bei der Gesamtstrafenbildung in einfach gelagerten Fällen auch auf die bis dahin im Urteil zur Bildung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen werden
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 168/04




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bezugnahme-auf-die-aufgehobenen

"Bezugnahme auf die aufgehobenen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN