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Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 506/99 vom 25.10.2000

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke
Stichwort:Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke
Leitsatz:Wird ein branchenfremdes Tarifwerk im Arbeitsvertrag in Bezug genommen, ist eine korrigierende Auslegung der Verweisungsklausel dahin, daß eine Verweisung auf das Tarifwerk erfolgt, dem der Arbeitgeber jeweils unterliegt, nicht möglich. Eine große dynamische Verweisungsklausel liegt nicht vor. Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 506/99




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