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BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 88.98 vom 23.02.1999

Rechtsgebiete:BeamtVG, VO, Berufskrankheiten-Verordnung F. 1992
Schlagworte:Dienstunfall, Zuziehung einer Krankheit als - kraft Fiktion, Berufskrankheiten-Verordnung, Bezugnahme auf -, Aufnahme einer Krankheit in die Anlage zur -, keine rückwirkende Fingierung der Erkrankung als Dienstunfall durch spätere Aufnahme der Krankheit in -.
Stichwort:Bezugnahme auf -
Leitsatz:Leitsätze:

1. § 31 Abs. 3 BeamtVG fingiert die Zuziehung einer Krankheit als Dienstunfall.

2. Durch die Aufnahme einer Krankheit in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung wird die in der Vergangenheit liegende Erkrankung des an dieser Krankheit leidenden Beamten nicht rückwirkend als Dienstunfall fingiert.

Beschluß des 2. Senats vom 23. Februar 1999 - BVerwG 2 B 88.98 -

I. VG Düsseldorf vom 13.12.1995 - Az.: VG 10 K 3459/95 -
II. OVG Münster vom 27.05.1998 - Az.: OVG 12 A 683/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 88.98




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