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Bezeichnung eines Verfahrensmangels

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Beschluss, B 13 RJ 289/04 B vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:SGG
Schlagworte:Berufungseinlegung, unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision", Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Auslegung von Rechtsmitteln
Stichwort:Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Leitsatz:Der Kläger legt eine Berufung auch dann ein, wenn er in der Rechtsmittelschrift deutlich macht, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine höhere Instanz überprüft werden soll und Anhaltspunkte für eine Zulassung der Revision fehlen; eine Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" ist dann unschädlich.
Volltext: BSG - Beschluss, B 13 RJ 289/04 B



BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 57.99 vom 31.08.1999

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verfahrensfehler, gerichtlicher, gerichtlicher Verfahrensmangel, Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Verwirkung des Klagerechts, Klagerecht, Verwirkung des -s, prozessuale Verwirkung.
Stichwort:Bezeichnung eines Verfahrensmangels
Leitsatz:Leitsatz:

Mit der Rüge, das Tatsachengericht hätte mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Verwirkung des Klagerechts die Klage nicht als unzulässig abweisen dürfen, kann ein Verfahrensmangel i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet werden.

Beschluß des 3. Senats vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 -

I. VG Dresden vom 25.08.1998 - Az.: VG 11 K 3330/95 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 57.99


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