JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bezeichnung der Zulassungsgründe (Auslegung des Vorbringens)
| Rechtsgebiete: | SchfG, VwGO, GG, GKG |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung (abgelehnt), Bezeichnung der Zulassungsgründe (Auslegung des Vorbringens), ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteilsergebnisses (verneint), Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens (nicht selbständig anfechtbar) |
| Stichwort: | Bezeichnung der Zulassungsgründe (Auslegung des Vorbringens) |
| Leitsatz: | 1. Die Aufforderung der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister an ein in den Ruhestand versetztes Mitglied, ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand beizubringen (§ 44 Abs. 2 SchfG), ist nicht selbständig anfechtbar (§ 44 a Satz 1 VwGO). Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Einbehaltung der Versorgungsbezüge zu überprüfen. Damit ist für den Betroffenen ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (Art. 19 Abs. 4 GG). 2. Das Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge (§ 44 Abs. 3 Alt. 2 SchfG) tritt ein, wenn die Aufforderung nach § 44 Abs. 2 SchfG rechtmäßig ist und wenn sie schuldhaft nicht befolgt worden ist. Nicht erforderlich ist, dass im Zeitpunkt des Fristablaufs eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Anordnung zur Beibringung des Gutachtens vorliegt. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 ZB 05.37 | |
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