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Bezeichnung als Rechtsbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 182/08 vom 03.04.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verurteilung zu einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren, Berufung, Bezeichnung als Rechtsbeschwerde, Auslegung als Berufung
Stichwort:Bezeichnung als Rechtsbeschwerde
Leitsatz:Wird der Angeklagte in einem Strafverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt, ist dagegen das Rechtsmittel der Berufung einzulegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 182/08




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