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Bezeichnung als Radarmessung ausreichend

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 575/05 vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:StVO, StVG, BKatV, StPO
Schlagworte:standardisiertes Messverfahren, Bezeichnung als Radarmessung ausreichend, Identifizierung des Betroffenen, Libi, Verweisung, keine Eignung zur Identifizierung, schlechtes Foto, Libi, Absehen vom Fahrverbot, keine unkritische Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen
Stichwort:Bezeichnung als Radarmessung ausreichend
Leitsatz:1. Die Bezeichnung eines Messverfahrens als "Radarmessung" ist bei einem standardisierten Messverfahren ausreichend.

2. Zu den Anforderungen an das tatrichterliche Urteil im Fall der Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 575/05




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