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Bezahlung von Zwangspausen

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LAG-KOELN – Urteil, 5 Sa 639/08 vom 04.08.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezahlung von Zwangspausen
Stichwort:Bezahlung von Zwangspausen
Leitsatz:1. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen - etwa aufgrund von Anforderungen seines Auftraggebers - vorübergehend nicht einsetzen, hebt dies die Vergütungspflicht des Arbeitgebers wegen § 615 Satz 3 BGB nicht auf.

2. Entstehen daher durch Anforderungen des Auftraggebers bei den Arbeitnehmern Zwangspausen, schuldet der Arbeitgeber auch für diese Zeiten die Vergütung.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 5 Sa 639/08




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