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bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 3 Sa 30/07 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:MTV Chemische Industrie
Schlagworte:bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen
Stichwort:bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen
Leitsatz:§ 8 Abs. 1 Ziffer 5 MTV Chem. Industrie gewährt bei stationärer Unterbringung der Ehefrau des Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn dieser zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Insoweit liegt keine "Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung der Pflege" i.S.d. Tarifbestimmung vor.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 3 Sa 30/07




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