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OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 2612/06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezahlfernsehen
Stichwort:Bezahlfernsehen
Leitsatz:1. Zur Abgrenzung von Leistungsbeschreibungs- und Leistungsänderungsklauseln und zur Unwirksamkeit einer Leistungsänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags.

2. Zur Kompensation einer unangemessenen Preisänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen-Abonnementvertrags durch Einräumung eines Kündigungsrechts des Abonnenten.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 2612/06




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