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Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VI R 33/07 vom 19.06.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten, "geschäftlicher Anlass" im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bei sinngemäßer Anwendung auf Werbungskosten
Stichwort:Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten
Leitsatz:Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 33/07




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