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Bewirtschaftungskosten

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 983/06 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB, ThürVwVfG, BGB
Schlagworte:Städtebauförderung, Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung, Vertrag, Passivlegitimation, Sanierungsträger, tatsächliche Kosten, Verringerung, Kostenerstattung, pauschale Berechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Vertragsauslegung, objektiver Empfängerhorizont, rentierliche Kosten, Zuwendung, Subventionsrecht, Städtebauförderungsrichtlinien, gestiegene Rentierlichkeit, höhere Mieteinnahme, Mietpreisbindung, Vertragsverletzung, Vertragsanpassung, Kündigung, Kostenunterschreitung, Abnahme, Restarbeiten, Kündigungserklärung, Verurteilung Zug um Zug, Grundschuld, Vorkaufsrecht, Zurückbehaltungsrecht, Einrede, Anpassungsverlangen, Zumutbarkeit, Bewirtschaftungskosten, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit
Stichwort:Bewirtschaftungskosten
Leitsatz:Die Gemeinde kann die Höhe des Kostenerstattungsbetrags und dessen Berechnung in einer Instandsetzungs- und Modernisierungsvereinbarung nach dem Städtebauförderungsrecht als Pauschale vereinbaren (wie BVerwG, Beschluss vom 21.09.2005 - 4 B 57/05 -).

Zur Einrede eines Anspruchs auf Anpassung des Vertrages.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 983/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10178/05.OVG vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:DSchPflG
Schlagworte:Abbruchgenehmigung, Denkmalschutz, Denkmal, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Unzumutbarkeit, Investitionskosten, Investitionsrückstau, Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten, staatlicher Zuschuss, Erhaltungskosten
Stichwort:Bewirtschaftungskosten
Leitsatz:Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen der Beurteilung, ob dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals zumutbar ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10178/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 12009/03.OVG vom 26.05.2004

Rechtsgebiete:DSchPflG
Schlagworte:Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Erhaltungspflicht, Abbruchgenehmigung, Zumutbarkeit, zumutbar, Unzumutbarkeit, unzumutbar, Nutzungsmöglichkeit, sinnvoller Gebrauch, Investitionskosten, Bewirtschaftungskosten, Mieterträge, Steuervorteile, Einkommenserzielungsabsicht, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Instandhaltungsrückstau, Vernachlässigungsschäden, Zuschüsse, Zuwendungen, Finanzierungskosten, Zinsen, Tilgung, Sicherheit, Rücklagen
Stichwort:Bewirtschaftungskosten
Leitsatz:Die Genehmigung zum Abbruch eines Denkmals ist in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen, wenn dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals nicht zumutbar ist.

Die Zumutbarkeit ist anhand eines Vergleiches der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten sowie der möglichen Nutzungserträge zu beurteilen, wobei die Beweislast für die Unzumutbarkeit beim Eigentümer liegt.

Bei der Ermittlung der Investitionskosten sind Kosten abzuziehen, die durch pflichtwidrig unterlassene Unterhaltung entstehen, ebenso in Aussicht gestellte Zuschüsse, für die der Eigentümer in zurechenbarer Weise unterlassen hat, den erforderlichen Antrag zu stellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 12009/03.OVG


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