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Bewirtschaftungsermessen

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 LA 71/08 vom 28.07.2009

Rechtsgebiete:NWG, WHG
Schlagworte:Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen, Ermessen, Trinkwasserbedarfsprognose, Trinkwasserversorgung, ortsnahe Wasserversorgung
Stichwort:Bewirtschaftungsermessen
Leitsatz:1. Der an sich objektiv-rechtliche Belang der öffentlichen Trinkwasserversorgung kann bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung über eine Bewilligung zur Förderung von Grundwasser eine subjektiv-rechtliche Bedeutung entfalten, weil der gegen eine wasserrechtliche Bewilligung klagende und von ihr betroffene Nachbar jedenfalls einen Anspruch auf ermessengerechte Beachtung und Würdigung seiner eigenen Belange hat und bei der deshalb erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange auch der öffentliche Belang der Trinkwasserversorgung nicht ausgeblendet werden kann.

2. Die einer Bewilligung der Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose stellt eine Gewichtung des Belangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung dar und ist damit als Teil des weiten planerischen Bewirtschaftungsermessens lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 71/08



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 95.2188 vom 28.06.2005

Rechtsgebiete:GG, WHG, EEG, Richtlinie 2000/60/EG
Schlagworte:Stau- und Triebwerksanlage, Eingriff in ein anerkanntes Altrecht, wasserrechtliche Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen, Mindestabfluss bzw. Restwassermenge im Altbach, Restwasserleitfaden, Prüfung der Verhältnismäßigkeit, Bestandsschutz- und Rentabilitätsinteresse
Stichwort:Bewirtschaftungsermessen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 95.2188

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.3228 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO, WHG, FiG, BayVwVfG
Schlagworte:Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage, Gesetzgebungskompetenz im Fischereirecht, Eingriff in bestehendes Altrecht, Wasserwirtschaftliches Wohl der Allgemeinheit, Bewirtschaftungsermessen, Prüfung der Verhältnismäßigkeit, Bestandsschutz- und Rentabilitätsinteresse
Stichwort:Bewirtschaftungsermessen
Leitsatz:1. Zur Erhaltung der Fischfauna kann von einem Erlaubnis- oder Bewilligungsinhaber nach § 4 Abs. 2 Nr. 2a WHG die Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers gefordert werden, ohne dass die Voraussetzungen der entsprechenden landesfischereirechtlichen Vorschriften erfüllt sein müssten.

2. Die mit einer neu erteilten wasserrechtlichen Gestattung verbundene Verpflichtung zum Ausgleich benutzungsbedingter ökologischer Beeinträchtigungen stellt auch in den Fällen, in denen die Benutzungsanlage zugleich der Ausübung eines Altrechts dient, regelmäßig keinen Eingriff in dieses Recht dar.

3. Das Interesse eines Gewässerbenutzers an der Rentabilität seines bestehenden Betriebs begründet keine zwingende Zumutbarkeitsschranke für wasserwirtschaftlich erforderliche Nebenbestimmungen, sondern kann nur im Rahmen der Ermessensentscheidung als Abwägungsgesichtspunkt berücksichtigt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 03.3228


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