( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBewilligungszeitraum 

Bewilligungszeitraum

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 28 A 1655/08.D vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:HDG, HDO
Schlagworte:Bewilligung, Bewilligungszeitraum, Fortführung, Unterhaltsbeitrag
Stichwort:Bewilligungszeitraum
Leitsatz:1. Ist ein förmliches Disziplinarverfahren während der Geltungsdauer der Hessischen Disziplinarordnung (HDO) eingeleitet worden, so richtet sich die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags auch nach Inkrafttreten des Hessischen Disziplinargesetzes nach den Vorschriften der HDO.

2. Die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags nach § 69 HDO ist auf eine Höchstdauer von fünf Jahren beschränkt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1 DB 2.08 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 28 A 1655/08.D



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG, VwGO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Berichterstatter, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlehen, konsentierter Einzelrichter, Fremdvergleich, Indiz, abzugsfähige Schulden, Sprungrevision, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Bewilligungszeitraum
Leitsatz:1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlegungspflicht, Indizien, Rechtsschein, Treuhandabrede, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Treu und Glauben, abzugsfähige Schulden, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Bewilligungszeitraum
Leitsatz:Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11172/06.OVG vom 19.01.2007

Rechtsgebiete:LBG, GG
Schlagworte:Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts
Stichwort:Bewilligungszeitraum
Leitsatz:Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bewilligungszeitraum

"Bewilligungszeitraum - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN