JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewilligungsreife
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Bewilligung, Bewilligungsreife, Erledigung, Hauptsache, Prozesskostenhilfe, nachträglich |
| Stichwort: | Bewilligungsreife |
| Leitsatz: | 1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Verfahren vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet worden ist. Etwas anderes gilt aus Gründen der Billigkeit lediglich dann, wenn sich das Verfahren ohne Zutun des Klägers erledigt hat oder wenn dieser vor dem Wegfall der Rechtshängigkeit alles ihm Zumutbare getan hat, um eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu erreichen. 2. Tritt Bewilligungsreife für die begehrte Prozesskostenhilfe erst nach Abschluss der Instanz ein, weil die nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorzulegenden Erklärungen erst nach diesem Zeitpunkt übermittelt werden, scheidet eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren aus. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 70/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Erledigungserklärung, Bewilligungsreife, Amtsaufklärung |
| Stichwort: | Bewilligungsreife |
| Leitsatz: | Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Abschluss eines Klageverfahrens ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn das Gericht über einen entscheidungsreifen zulässigen und begründeten Prozesskostenhilfeantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 E 162/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Bewilligungsreife, Entscheidungsreife, Prozesskostenhilfe, Rechtsverfolgung, Zeitpunkt |
| Stichwort: | Bewilligungsreife |
| Leitsatz: | 1. Vom grundsätzlichen Erfordernis der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Zeitpunkt der gerichtlichen Prozesskostenhilfeentscheidung ist eine Ausnahme zu machen, wenn das Gericht vor Abschluss der Instanz eine Entscheidung über ein entscheidungsreifes Prozesskostenhilfegesuch objektiv pflichtwidrig unterlassen hat. 2. Bei Unterbleiben der Bescheidung eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs vor Abschluss der Instanz ist für das Erfordernis der beabsichtigten Rechtsverfolgung auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife - ggf. auf einen nach diesem, aber vor Instanzende liegenden Zeitpunkt der Bewilligungsreife, der eingetreten ist, da sich die Erfolgsaussichten zwischenzeitlich zu Gunsten des Antragstellers verändert haben - abzustellen. 3. Eine Obliegenheit der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, die vom Gericht geschuldete Entscheidung über ein entscheidungsreifes Prozesskostenhilfegesuch herbeizuführen - etwa in einer Erledigungserklärung auf den noch offenen Prozesskostenhilfeantrag hinzuweisen oder mit einer Erledigungserklärung zuzuwarten, bis über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden ist - sieht das Gesetz nicht vor. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 D 575/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Bewilligungsreife |
| Stichwort: | Bewilligungsreife |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 Ta 201/05 | |
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