JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewilligungsbescheid
| Rechtsgebiete: | VwVfG |
| Schlagworte: | Widerruf, Zuwendung, Zweckverfehlung, Bewilligungsbescheid |
| Stichwort: | Bewilligungsbescheid |
| Leitsatz: | Für die Verbindlichkeit der aus einer Richtlinie hergeleiteten Zweckbindung einer Zuwendung genügt es, wenn die Richtlinie in dem Bescheid als Zuwendungsgrundlage benannt wird und ihr näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 176/09 | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, WoGG |
| Schlagworte: | Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid, Unwirksamkeit, Wohngeld |
| Stichwort: | Bewilligungsbescheid |
| Leitsatz: | Ein Wohngeldbescheid wird nicht nach § 30 Abs. 4 Satz 1 WoGG unwirksam, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigtes Familienmitglied bereits vor Bescheiderteilung nach § 1 Abs. 2 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 113/08 | |
| Rechtsgebiete: | LPersVG, SGB II, BSHG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrecht, Personalrat, Beteiligung, Beteiligungsrecht, Beteiligungsdefizit, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Erörterung, Erörterungsrecht, Schutzzweck, Schutzzweckgrenze, kollektiver Schutz, Beschäftigter, Beschäftigungsverhältnis, Einstellung, Eingliederung, Weisungsrecht, Weisungsgebundenheit, Förderantrag, Bewilligungsbescheid, Arbeitsgelegenheiten, Zusatzjob, Ein-Euro-Job, Zusätzlichkeit, erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, Ein-Euro-Kraft, Ein-Euro-Kräfte, Eingliederungsvereinbarung, Einsatzplan, Einsatz von Ein-Euro-Kräften, Heranziehung von Ein-Euro-Kräften |
| Stichwort: | Bewilligungsbescheid |
| Leitsatz: | Die Besetzung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11752/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SGB X, UVG |
| Schlagworte: | Rubrumsänderung, Bewilligungsbescheid, Aufhebung |
| Stichwort: | Bewilligungsbescheid |
| Leitsatz: | 1. Hat das Verwaltungsgericht die Bezeichnung des Beklagten im Rubrum zu Unrecht abgeändert, so ist dieser Fehler im Berufungsverfahren durch Rückänderung des Rubrums von Amts wegen zu korrigieren. 2. Bei der Durchführung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz handeln die Landratsämter in Baden-Württemberg als Behörden des Landkreises; Klagegegner ist in diesen Fällen der Landkreis und nicht das Land. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Bescheid, mit dem Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X aufgehoben werden kann. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 S 468/03 | |
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