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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 306/05 vom 04.09.2006

Rechtsgebiete:BNotO, GBO
Schlagworte:Notar, Antrag, Anträge, Bewilligungen
Stichwort:Bewilligungen
Leitsatz:Der dem Notar im Rahmen eines Grundstücksübertragungsvertrages von den Vertragsbeteiligten erteilte Vollzugsauftrag ohne ausdrückliche Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchlichen Vollzug dieses Vertrages etwa noch erforderlich sein sollten, genügt nicht zur wirksamen Abgabe von Löschungsbewilligungen und -anträgen durch den Notar namens der Beteiligten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 306/05




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