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Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 119/02 vom 23.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Stichwort:Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Leitsatz:1. Auch nach einer Klagerücknahme ist die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.

2. Voraussetzung ist, dass der Bewilligungsantrag im Verfahren gestellt aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller alles Erforderliche für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe getan hat. Eine ausnahmsweise Versagung kommt in derartigen Fällen dann in Betracht, wenn der Klagerücknahme keine billigenswerten Motive zugrunde liegen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 119/02




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