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Bewilligung ohne ausdrückliche Beiordnung eines Rechtsanwalts

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 Ta 285/04 vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Bewilligung ohne ausdrückliche Beiordnung eines Rechtsanwalts
Stichwort:Bewilligung ohne ausdrückliche Beiordnung eines Rechtsanwalts
Leitsatz:Ein von einem Rechtsanwalt für eine Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfasst auch ohne ausdrücklichen Antrag das Begehren, diesen gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 Ta 285/04




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