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Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 68.97 vom 07.10.1998

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG
Schlagworte:Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung, Rückforderung ohne Aufhebung der Bewilligung, Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung, Änderung des Berufungsurteils durch Beschluß.
Stichwort:Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung
Leitsatz:Leitsatz:

Hat das Berufungsgericht die Aufrechnung mit einer bestrittenen rechtswegfremden Gegenforderung verfahrensfehlerhaft für unbeachtlich erklärt, so kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision das vorinstanzliche Urteil durch Beschluß nach § 133 Abs. 6 VwGO in ein Vorbehaltsurteil geändert und nur das Nachverfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

Beschluß des 3. Senats vom 7. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 68.97 -

I. VG Neustadt vom 22.02.1996 - Az.: VG 2 K 3057/93.NW -
II. OVG Koblenz vom 17.12.1996 - Az.: 6 A 10876/96.OVG -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 68.97




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