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Bewilligung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 731/05 vom 18.11.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bewilligung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang
Stichwort:Bewilligung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang
Leitsatz:Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 731/05




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