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Bewertung eines freiwillig gezahlten Beitrags neben beitragsfreien Zeiten

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BSG – Urteil, B 4 RA 33/05 R vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:SozSichAbk ISR, SozSichAbkISRÄndAbk ISR, SozSichAbkSchlProt ISR, SGB VI, AVG, RVO, GG
Schlagworte:Bewertung eines freiwillig gezahlten Beitrags neben beitragsfreien Zeiten, israelische Versicherungszeiten, Rangstellenwert aus Ausbildungsausfallzeiten, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Bewertung eines freiwillig gezahlten Beitrags neben beitragsfreien Zeiten
Leitsatz:1. Bei ns-verfolgten israelischen Versicherten, die aufgrund des SozSichAbk ISR vor dem 1.1.1987 einen wirksamen Beitrag zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben, bestimmt sich der Geldwert des Stammrechts auf eine Rente nach dem jeweils höchsten von drei Vergleichswerten.

2. Bei der Wertfeststellung im Rahmen der völkervertragsrechtlichen Bestandsgarantie verletzt die ausschließliche Berücksichtigung der Rangstellenwerte für Ausfallzeiten nach dem Ende 1986 geltenden Recht, nicht aber für Beitragszeiten, weder das Gleichbehandlungsgebot noch das Eigentumsgrundrecht des Versicherten.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 33/05 R




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