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Bewertung eines Antrags auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der Personalakte

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 159/06 vom 07.09.2006

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Bewertung eines Antrags auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der Personalakte, indizielle Wirkung der Angabe nach § 61 GKG
Stichwort:Bewertung eines Antrags auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der Personalakte
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 Ta 159/06




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