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Bewertung einer Bauverpflichtung

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 297/01 vom 27.02.2003

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Bewertung einer Bauverpflichtung
Stichwort:Bewertung einer Bauverpflichtung
Leitsatz:1) Übernimmt der Erwerber in einem Grundstückskaufvertrag mit einem Vorhabenträger im Sinne des § 7 BauGBMaßnG eine Bauverpflichtung, so kann die Bewertung sich nicht an dem öffentlichen Interesse der Gemeinde an einer zügigen und geschlossenen Entwicklung des neuen Baugebietes (entsprechend dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO) orientieren, sondern muß das erwerbswirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers angemessen berücksichtigen.

2) Dies gilt auch dann, wenn der Vorhabenträger eine erwerbswirtschaftlich tätige Landesentwicklungsgesellschaft ist, deren Kapitalanteile mittelbar überwiegend von dem Land Nordrhein-Westfalen gehalten werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 297/01




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