( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBewertung einer Äußerung 

Bewertung einer Äußerung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 171/07 vom 07.05.2007

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Strafantrag, Strafverfolgungsbegehren, Auslegung, Beleidigung, Bewertung einer Äußerung, Schmähkritik
Stichwort:Bewertung einer Äußerung
Leitsatz:Für die Annahme eines Strafantrages ist die ausdrückliche Bezeichnung eines (Strafverfolgungs)Begehrens als Strafantrag nicht erforderlich. Inhaltlich genügt es für einen solchen Strafantrag vielmehr, wenn sich der Wille des Verletzten bzw. des Dienstvorgesetzten ergibt, dass der Angeklagte wegen der geschilderten Tat strafrechtlich verfolgt wird.

Für die Annahme einer Beleidigung ist die beanstandete Äußerung in ihrer Gesamtheit zu bewerten; einzelne Elemente dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht herausgelöst und einer vereinzelten Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagen würde.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 171/07




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bewertung-einer-aeusserung

"Bewertung einer Äußerung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN