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Bewerbungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 B 2642/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:AGG, HBG, HVwVfG
Schlagworte:Altersdiskriminierung, Bewerbungsverfahren, Stellenbesetzung, Verwaltungsverfahren
Stichwort:Bewerbungsverfahren
Leitsatz:Die im Auswahlverfahren gegenüber allen Bewerbern zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung schließt es nicht aus, dass der Dienstherr die Teilnahme einzelner Mitarbeiter ("Wunschkandidaten") an einem - im Ergebnis offenen - Auswahlverfahren besonders begrüßt.

Die Besorgnis der Befangenheit nach § 21 HVwVfG kann erst in einem förmlich eingeleiteten Stellenbesetzungsverfahren geltend gemacht werden; allein die Absicht, sich auf eine noch auszuschreibende Stelle zu bewerben, genügt nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 B 2642/08



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 2902/00 vom 29.09.2000

Rechtsgebiete:HGB, VwGO
Schlagworte:Bewerbungsverfahren, Einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Stellenausschreibung, Anforderungsprofil, Beurteilung, Leistungsvergleich, Konkurrentenklage, Konkurrentenverfahren
Stichwort:Bewerbungsverfahren
Leitsatz:1. Der übergangene Bewerber um einen seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Dienstposten - hier: Sachgebietsleiter bei einem Finanzamt (Besoldungsgruppe A 12 BBesO) - besitzt zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege einer einstweiligen Anordnung den erforderlichen Anordnungsgrund, wenn nur Inhaber dieser Dienstposten die Möglichkeit haben, sich mit Aussicht auf Erfolg um eine Beförderungsstelle zu bewerben.

2. Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt voraus, dass der Dienstherr bereits in der Stellenausschreibung für den zu besetzenden Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dies nicht schon durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschriften vorgegeben ist.

3. Der für die Auswahlentscheidung aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zu Grunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 2902/00

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TZ 591/00 vom 23.05.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO, HVwVfG
Schlagworte:Akteneinsicht, Begründung, Bewerbungsverfahren, Erledigung, Erledigung der Hauptsache, Kosten
Stichwort:Bewerbungsverfahren
Leitsatz:1. Erhält ein Bewerber erstmals im Verwaltungsstreitverfahren im Wege der Akteneinsicht Kenntnis von den eine Personalauswahlentscheidung tragenden Erwägungen des Dienstherrn, so hat er die Wahl, das Verfahren fortzuführen, die Hauptsache für erledigt zu erklären oder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückzunehmen.

2. Der Dienstherr trägt in den Fällen einer nicht bekannt gegebenen Auswahlbegründung das Risiko, mit den Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens belastet zu werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TZ 591/00


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