JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewerbung
| Rechtsgebiete: | GG, SGB IX, AGG, JAPrO |
| Schlagworte: | Anforderungsprofil, Auswahlkriterien, Benachteiligungsverbot, Bewerbung, Eignung, Einstellungspraxis, Entschädigung, Ernennung, Prüfungserleichterung, Vorstellungsgespräch |
| Stichwort: | Bewerbung |
| Leitsatz: | 1. Zwingende Vorgaben eines Anforderungsprofils müssen verbindlich, nachvollziehbar dokumentiert und für die Bewerber erkennbar festgelegt sein. 2. Die Frage ob und ggf. welche Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der schriftlichen Prüfung zur Kompensation einer Behinderung gewährt werden, wird in einem eigenständigen und selbständig rechtsschutzfähigen Verfahren geklärt. Die Behauptung einer tatsächlich besseren Eignung kann im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht mehr geltend gemacht werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 3330/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Entschädigung, Diskriminierung, Schwerbehinderung, Bewerbung, besetzte Stelle |
| Stichwort: | Bewerbung |
| Leitsatz: | 1. Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch auf eine zum Zeitpunkt des Bewerbungseingangs bereits besetzte Stelle, so scheidet ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG bereits deshalb aus, weil im Hinblick auf eine nicht mehr zu treffende Auswahlentscheidung keine Diskriminierungsvermutung entstehen kann. 2. Allein die unterlassene Einschaltung der Arbeitsagentur gemäß § 81 Abs. 1 S. 1 SGB IX lässt ebenfalls keine Vermutung einer Diskriminierung schwerbehinderter Menschen entstehen, weil damit keine Außenwirkung verbunden ist. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 Sa 83/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, AGG |
| Schlagworte: | Schadensersatz, Entschädigung, Altersdiskriminierung, Bewerbung, Ernsthaftigkeit, AGG-Hopping |
| Stichwort: | Bewerbung |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 346/08 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Bewerbung, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehindertenvertretung, Stellenanzeige |
| Stichwort: | Bewerbung |
| Leitsatz: | Veröffentlicht ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum eine größere Anzahl von Stellenanzeigen und unterlässt er dabei in Einzelfällen den Hinweis auf erwünschte Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, so stellt dies kein im Rahmen des § 22 AGG erhebliches Indiz für ein diskriminierendes Verhalten dar. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 3 Sa 1369/08 | |
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