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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 14 S 1429/02 vom 19.09.2002

Rechtsgebiete:SchfG, VOSch
Schlagworte:Bezirksschornsteinfeger, Widerruf Bestellung, Verletzung Berufspflicht, Versetzung Ruhestand, Berufsuntauglichkeit, Bewerberliste Wiedereintragung Wartezeit
Stichwort:Bewerberliste Wiedereintragung Wartezeit
Leitsatz:1. Eine i.S. von § 11 Abs. 2 Nr. 2 SchfG beachtliche Verletzung der Berufspflichten muss nicht von solchem Gewicht sein, dass sie bereits für sich betrachtet einen Widerruf der Bestellung rechtfertigt. Es genügt ein Pflichtverstoß, der die Anordnung eines Warnungsgeldes nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 SchfG zulässt.

2. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Nr. 2 SchfG vor, ist der Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister die zwingende Rechtsfolge. Dies gilt auch dann, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister zugleich dauernd berufsunfähig i.S. von § 10 SchfG ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 14 S 1429/02




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