JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewerberin
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, BeurteilungsVV 2005 |
| Schlagworte: | Beamtin, Beamter, Bewerberin, Bewerber, Mitbewerberin, Mitbewerber, Dienstposten, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Anforderungsprofil, Leistung, Leistungsgrundsatz, Befähigung, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Anfechtung, Rechtsverletzung, Beurteilungszeitraum, Beurteilungslücke |
| Stichwort: | Bewerberin |
| Leitsatz: | 1. In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren sind die dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber mit ihrem jeweils erzielten Ergebnis zugrunde zu legen. Der unterlegene Bewerber ist zur Anfechtung dieser Beurteilungen mangels eigener Rechtsverletzung grundsätzlich nicht befugt. 2. Es ist in der Regel unschädlich, wenn sich die aus Anlass eines Bewerbungsverfahrens erstellten Beurteilungen auf unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume erstrecken, sofern sichergestellt ist, dass die Auswahlentscheidung im Ergebnis aufgrund eines den gesamten Zeitraum abdeckenden Eignungs- und Leistungsbildes aller Bewerber ergeht. Dies kann es allerdings erforderlich machen, frühere dienstliche Beurteilungen ergänzend heranzuziehen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10167/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, VwVfG |
| Schlagworte: | Beamtin, Beamter, Bewerberin, Bewerber, Rektorin, Rektor, Dienstposten, Beförderung, Beförderungsdienstposten, Anforderungsprofil, besonderes Anforderungsprofil, Leistung, Leistungsgrundsatz, Auswahl, Auswahlverfahren, Schulträger, Schulausschuss, Benehmen, Negativmitteilung, Verwaltungsakt, Begründung, schulfachliche Überprüfung, Befähigung, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Grundsatzentscheidung, Schulpolitik, Montessori, Montessori-Pädagogik, Qualitätssicherung, Dienstalter, Lebensalter, Gleichstellung |
| Stichwort: | Bewerberin |
| Leitsatz: | 1. Die Mitteilung vom Ausgang eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens an den unterlegenen Bewerber (sog. Negativmitteilung) bedarf keiner Begründung. Im Hinblick auf die Offenlegung der beabsichtigten Ernennung des Mitbewerbers fehlt ihr der Regelungscharakter. In Bezug auf die gleichzeitige Ablehnung der Bewerbung des unterlegenen Beamten liegt zwar ein Verwaltungsakt vor. Dem Begründungserfordernis nach § 39 VwVfG ist aber Genüge getan, wenn nach ständiger Verwaltungspraxis bekannt und gewährleistet ist, dass dem abgelehnten Bewerber die Gründe für die getroffene Auswahlentscheidung durch Auskünfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht werden. 2. Der Dienstherr verstößt nicht gegen das Gebot der Bestenauslese, wenn er bei der Besetzung einer Schulleiterstelle einem Bewerber den Vorzug gibt, der im Vergleich zu anderen Mitbewerbern die bessere Gewähr für die Umsetzung seiner schulpolitischen Grundsatzentscheidungen bietet (hier: Programm der Landesregierung zur "ganzheitlichen Qualitätssicherung" an Schulen in Rheinland-Pfalz). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10840/06.OVG | |
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