JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewerberauswahl
| Rechtsgebiete: | PBefG, VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Linienverkehrsgenehmigung, Vorläufige Erlaubnis, Öffentliches Verkehrsinteresse, Bewerberauswahl |
| Stichwort: | Bewerberauswahl |
| Leitsatz: | 1. Bemühen sich mehrere Unternehmer um eine vorläufige Erlaubnis nach § 20 PBefG, hat die Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen. 2. Geht es bei dieser Entscheidung um den vorläufigen Betrieb einer Linie, über deren Genehmigung bereits eine positive, aber nicht vollziehbare Entscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 15 PBefG vorliegt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das öffentliche Verkehrsinteresse an der Bewältigung der entstandenen Übergangssituation eher dafür spricht, demjenigen Unternehmer, dem wegen seines besseren Verkehrsangebots die endgültige Erlaubnis erteilt wurde, auch eine vorläufige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn mit der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis ein Unternehmerwechsel verbunden ist, die Genehmigungsbehörde dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand aber im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums nur eine geringe Bedeutung beimisst. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2675/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, HBG, HLVO |
| Schlagworte: | Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe |
| Stichwort: | Bewerberauswahl |
| Leitsatz: | 1. Die Delegation der Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG erfordert, dass der Wille zur Delegation in eindeutiger und nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck kommt. Allgemeine Aufgabenzuweisungen in Personalangelegenheiten im Geschäftsverteilungsplan der Behörde erfüllen diese Voraussetzung regelmäßig nicht. 2. Die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG umfasst als einheitliche Sachentscheidung auch die Zuständigkeit für die vorgelagerte Auswahlentscheidung unter den Bewerbern um einen höherwertigen Dienstposten, wenn auf diesem Dienstposten eine Beförderungseignung nachgewiesen werden kann und nach erfolgreicher Bewährung auch eine Beförderung tatsächlich in Betracht kommt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr. 1993, 29). 3. Ein Verstoß gegen die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG ist im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339). 4. Hat der Dienstherr Beurteilungsrichtlinien erlassen, so genügt es den Anforderungen an einen aktualisierenden Leistungs- und Eignungsvergleich regelmäßig nicht, wenn er von den in den Richtlinien vorgesehenen Beurteilungsmöglichkeiten einer Bestätigungs- oder Kurzbeurteilung keinen Gebrauch macht und sich lediglich so nicht vorgesehener, in freier Form erstellter Leistungsbewertungen bedient. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 981/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO |
| Schlagworte: | Konkurrentenklage, Auswahlentscheidung, Konkurrentenklage, Beurteilung, dienstliche, Bewerberauswahl, öffentlicher Dienst: dienstliche Beurteilung |
| Stichwort: | Bewerberauswahl |
| Leitsatz: | 1. Die dienstliche Beurteilung ist nicht stets allein ausschlaggebend für die Auswahlentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers im Rahmen des Art.33 Abs.2 GG (im Anschluss an BAG 7.9.2004, Az 9 AZR 537/03). 2. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn bei der Auswahlentscheidung nicht ausschließlich auf die Gesamtbeurteilung der Bewerber abgestellt wird, sondern diejenigen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilung besonders gewichtet werden, die einen Bezug zu den für die zu besetzende Stelle aufweisen. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 1226/05 | |
| Rechtsgebiete: | PBefG, VwGO |
| Schlagworte: | Anordnungsgrund, Bewerberauswahl, Finanzierungsvereinbarung, Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, ÖPNV, Sicherungsanordnung, Verkehrsbedienung |
| Stichwort: | Bewerberauswahl |
| Leitsatz: | Bewerben sich mehrere Verkehrsunternehmer um ein und dieselbe Linie zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen und erfüllen sie alle die Voraussetzungen des § 13 PBefG, kann aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen, hat die Genehmigungsbehörde bei der in ihrem Ermessen stehenden Auswahlentscheidung auch die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit der von den Bewerbern angebotenen Verkehrsbedienung zu prüfen. Dies schließt eine Prüfung der Wirksamkeit etwaiger Finanzierungsvereinbarungen ein, soweit die Erbringung der angebotenen Verkehrsbedienung hiervon abhängt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2407/05 | |
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