JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beweissicherungsverfahren
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, ZPO, GmbHG |
| Stichwort: | Beweissicherungsverfahren |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 U 133/03 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwVfG, VwGO, VerkPBG |
| Schlagworte: | Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Aufhebung der Aussetzung, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, Bahnübergang, Behelfsbrücke, Eilantrag, Eilbedürftigkeit, Lärmprognose, Luftschadstoffe, Monatsfrist, Planänderung, Präklusion, Trassenwahl. |
| Stichwort: | Beweissicherungsverfahren |
| Leitsatz: | Nach Aufhebung der wegen fehlender Realisierbarkeit des Vorhabens ausgesprochenen Aussetzung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch die Behörde ist dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten mit einem fristgebundenen Rechtsschutzantrag unabhängig davon, wann er mit eigenen Beeinträchtigungen zu rechnen hat, regelmäßig nicht zumutbar. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 1.09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, RBerG |
| Schlagworte: | Kreditkarte, Eurocard, PIN, Anscheinsbeweis, Geheimzahl |
| Stichwort: | Beweissicherungsverfahren |
| Leitsatz: | Zum Anscheinsbeweis bei Verwendung zutreffender PIN (Geheimzahl) beziehungsweise Kreditkarten (hier: Eurocard) und den Anforderungen an seiner Erschütterung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 22/06 | |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Stichwort: | Beweissicherungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Ist neben der Räumung einer Wohnung auch die Rückgabe eines unentgeltlich überlassenen Grundstücks (Teil eines Gartens) Streitgegenstand, so ist jene mit Hilfe einer Schätzung gesondert zu bewerten. 2. Werden in einem "Mehrvergleich" Streitgegenstände miterledigt, die im Rechtsstreit nicht anhängig gewesen sind, sind diese nach allgemeinen Grundsätzen einzeln zu bewerten und erhöhen den Gegenstandswert des Vergleichs. 3. Vereinbaren die Parteien in dem "Räumungsvergleich" für den Mieter eine "Umzugskostenbeihilfe", so wirkt diese sich nicht werterhöhend aus, wenn die Parteien darüber nicht gestritten haben. 4. Zur Bewertung einer Vergleichsabrede, in der der Wohnungsmieter auf Räumungsschutz verzichtet. 5. Bei Streitigkeiten der Mietvertragsparteien über eine mangelbedingte Mietminderung ist nicht der Mangelbeseitigungsaufwand, sondern die auf ein Jahr begrenzte, den Mängeln entsprechende Mietminderung zum Bewertungsmaßstab zu nehmen. 6. Da der Anspruch auf Rückbau der Mietsache nicht von dem Räumungsanspruch umfasst ist, ist er auch gesondert zu bewerten. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 W 16/09 | |
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