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Beweisnotstand

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11063/08.OVG vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:StAG, VwGO
Schlagworte:Anspruch, Ausschließungsgrund, Behördenzeugnis, Beweis, Beweisnotstand, Beweiswürdigung, Darlegungs- und Beweislast, Einbürgerung, freie Beweiswürdigung, Frontarbeiter, Frontarbeitertätigkeit, Geheimhaltung, KONGRA-GEL, Nachfolgeorganisation der PKK, Nachweis, pauschale Bewertung, PKK, Quellenschutz, schlichtes Behördenzeugnis, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, tatrichterliche Überzeugung, Unterstützung, Unterstützung des KONGRA-GEL, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Verfassungsschutz
Stichwort:Beweisnotstand
Leitsatz:1. Für die Ausschlussgründe für eine Einbürgerung nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ("verfassungsfeindliche Bestrebungen") ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und beweisbelastet, selbst wenn sie sich wegen der Geheimhaltungsbedürftigkeit von Erkenntnisquellen der Verfassungsschutzbehörden in einem sachtypischen Beweisnotstand befindet (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008, 6 C 13.07).

2. Die Beweisführung darf sich nicht auf sogenannte schlichte Behördenzeugnisse (der Verfassungsschutzbehörden) beschränken, wenn diese sich in pauschalen Bewertungen (hier: "Frontarbeitertätigkeit" für den KONGRA-GEL als Nachfolgeorganisation der PKK) erschöpfen, die lediglich auf eine nicht abschließende beispielhafte Aufzählung von diese Bewertung ausfüllenden Tätigkeiten gestützt ist, ohne dass die dem Betroffenen vorgeworfene tatsächliche Handlungsweise benannt wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11063/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 13.07 vom 21.05.2008

Rechtsgebiete:VwGO, VSG BW
Schlagworte:Verfassungsschutzbericht, Unterlassungsanspruch, Tatsachenbehauptungen, Geheimschutz, freie Überzeugung, Beweisnotstand, Beweismaß, Nichterweislichkeit, Beweiserleichterung, Beweisregel, freie Beweiswürdigung, Beweislastverteilung, materielle Beweislast, Beweislastumkehr
Stichwort:Beweisnotstand
Leitsatz:Enthält ein Verfassungsschutzbericht zur Begründung eines Werturteils Tatsachenbehauptungen, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Die materielle Beweislast für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptungen liegt bei der Verfassungsschutzbehörde.

Wurde in einem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO endgültig festgestellt, dass die Verweigerung einer Aktenvorlage rechtmäßig ist, hat das Gericht der Hauptsache die ihm verbleibenden Möglichkeiten der Sachaufklärung vollständig auszuschöpfen. Dabei hat es einen durch die Sperrerklärung verursachten Beweisnotstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 3.05 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:RuStAG, StAngRegG, Volkslistenverordnung Ukraine vom 19. Mai 1943
Schlagworte:Beweisnotstand, Deutsche Volksliste der Ukraine, Einbürgerung, Sammeleinbürgerung
Stichwort:Beweisnotstand
Leitsatz:1. Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 Buchst. f StAngRegG i.V.m. der Verordnung über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an die in die Deutsche Volksliste der Ukraine eingetragenen Personen vom 19. Mai 1943 (RGBl 1943 I S. 321) setzt voraus, dass eine Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt war; dies gilt auch für deutsche Volkszugehörige, welche die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Abteilungen 1 oder 2 der Deutschen Volksliste gemäß § 1 der Verordnung erfüllten.

2. Für die erfolgte Eintragung trägt derjenige die Beweislast, der sich auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beruft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.05

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 851/99 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:GG, AsylVfG, AuslG
Schlagworte:Glaubhaftmachung, Sachvortrag, Schlüssigkeit, Anforderungen, Beweisnotstand, Folterschicksal
Stichwort:Beweisnotstand
Leitsatz:Zur Herabsetzung der Schlüssigkeitsanforderungen an den Sachvortrag des Asylbewerbers bei Vorliegen eines qualifizierten Beweisnotstandes wegen psychischer Erkrankung (hier: posttraumatische Belastungsstörung aufgrund erlittener Folter).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 851/99


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