JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Stichwort: | Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.06 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Stichwort: | Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.06 | |
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