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Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO
Schlagworte:Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Stichwort:Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Leitsatz:Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.06



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 5.06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO
Schlagworte:Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Stichwort:Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit
Leitsatz:Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.06


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