JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beweislastverteilung
| Rechtsgebiete: | VwGO, VSG BW |
| Schlagworte: | Verfassungsschutzbericht, Unterlassungsanspruch, Tatsachenbehauptungen, Geheimschutz, freie Überzeugung, Beweisnotstand, Beweismaß, Nichterweislichkeit, Beweiserleichterung, Beweisregel, freie Beweiswürdigung, Beweislastverteilung, materielle Beweislast, Beweislastumkehr |
| Stichwort: | Beweislastverteilung |
| Leitsatz: | Enthält ein Verfassungsschutzbericht zur Begründung eines Werturteils Tatsachenbehauptungen, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Die materielle Beweislast für die Richtigkeit der streitigen Tatsachenbehauptungen liegt bei der Verfassungsschutzbehörde. Wurde in einem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO endgültig festgestellt, dass die Verweigerung einer Aktenvorlage rechtmäßig ist, hat das Gericht der Hauptsache die ihm verbleibenden Möglichkeiten der Sachaufklärung vollständig auszuschöpfen. Dabei hat es einen durch die Sperrerklärung verursachten Beweisnotstand unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verteilung der materiellen Beweislast angemessen zu würdigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Beweislastverteilung, Beweis, Geschäftsbesorgung, Herausgabe |
| Stichwort: | Beweislastverteilung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 159/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund, Beweislastverteilung |
| Stichwort: | Beweislastverteilung |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 1885/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | Benachteiligungsverbot, Beweislastverteilung, Beweislastumkehr, Vermutungsregelung, Öffentlicher Arbeitgeber, Vorstellungsgespräch |
| Stichwort: | Beweislastverteilung |
| Leitsatz: | 1. Verstößt ein öffentlicher Arbeitgeber gegen die ihm besonders auferlegte Verpflichtung, einen schwerbehinderten Bewerber um einen Arbeitsplatz (hier: Professorenstelle an einer Musikhochschule) zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so begründet dies nicht zwangsläufig einen Entschädigungsanspruch des behinderten Bewerbers. Auch in diesem Fall hat der Bewerber glaubhaft zu machen, dass er bei der für ihn erfolglosen Stellenbesetzung wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist. 2. Ein schwerbehinderter Bewerber macht nur dann "Tatsachen glaubhaft", die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen und zu einer Umkehr der Beweislast dahin führen, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass behindertenunabhängige, sachliche Gründe die Personalentscheidung rechtfertigen, wenn diese Tatsachen geeignet sind, beim Gericht die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil, also Erfolglosigkeit der Bewerbung, zu schaffen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - NZA 2005, 870 ff.). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1357/05 | |
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