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Beweislast im Arzthaftungsprozeß

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 3 U 59/01 vom 28.11.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Beweislast im Arzthaftungsprozeß
Stichwort:Beweislast im Arzthaftungsprozeß
Leitsatz:Die Grundsätze über die Umkehr der Beweislast im Arzthaftungsrecht gelten auch für materielle Schäden, falls es sich hierbei um sogenannte Primärschäden handelt. Entscheidend für die Beurteilung eines Primärschadens ist, daß die Heilungschance für den Patienten nicht gewahrt worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 U 59/01




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