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Beweislast für Auszahlung

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OLG-CELLE – Urteil, 3 U 39/08 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, HGB, ZPO
Schlagworte:Sparbuch, Beweislast für Auszahlung
Stichwort:Beweislast für Auszahlung
Leitsatz:Die Bank hat zu beweisen, dass sie ein Sparguthaben an den Gläubiger ausgezahlt hat. Bankinterne Unterlagen sowie der bloße Zeitablauf seit Ausgabe des Sparbuchs oder seit der letzten Eintragung darin rechtfertigen für sich genommen keine Beweislastumkehr zugunsten der Bank.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 39/08




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