JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beweislast
| Rechtsgebiete: | LStVG, KampfhundeV |
| Schlagworte: | Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast |
| Stichwort: | Beweislast |
| Leitsatz: | Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot |
| Stichwort: | Beweislast |
| Leitsatz: | 1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat. 2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Erledigung, Ermessen, Billigkeit, Klageerhebung, Veranlassung, Beweislast |
| Stichwort: | Beweislast |
| Leitsatz: | Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 ZPO - hier: keine Veranlassung zur Erhebung der Klage - liegt bei dem Beklagten. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 13/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, BDG, BBG, GKG |
| Schlagworte: | Eilverfahren, einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Beweislast, Versorgungsbezüge, Streitwert |
| Stichwort: | Beweislast |
| Leitsatz: | 1. Die materielle Beweislast für das Bestehen eines Anordnungsanspruches i. S. v. § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO folgt den allgemeinen Regeln. Der Antragsteller trägt die Last der Nichterweislichkeit den Anspruch begründender Umstände, der Antragsgegner die Last der Nichterweislichkeit der anspruchsvernichtenden Umstände. 2. Zur Einbehaltung von Versorgungsbezügen wegen einer Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung. 3. Das Rechtsmittelgericht kann nach § 63 Abs. 3 GKG eine zu Unrecht erfolgte Streitwertfestsetzung des Ausgangsgerichts aufheben. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, D 6 A 178/09 | |
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