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Beweiskraft türkischer Zustellungsurkunden

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 118/06 vom 30.03.2007

Rechtsgebiete:ZPO, türkZustellG
Schlagworte:Anerkennung ausländischer Urteile, Ersatzzustellung in der Türkei, Beweiskraft türkischer Zustellungsurkunden, fehlerhafte Zustellung verfahrenseinleitender Dokumente
Stichwort:Beweiskraft türkischer Zustellungsurkunden
Leitsatz:1. In der Türkei kann in Fällen, in denen der an einem bestimmten Ort seinen Beruf ausübende Zustellungsadressat nicht anzutreffen ist, die Zustellung an seinen dauerhaften Angestellten oder Dienstboten erfolgen.

2. Die Beweiskraft türkischer Zustellungsurkunden bezieht sich bezüglich der Übergabeformalitäten darauf, an wen die Sendung übergeben wurde und für wen diese Person sich als empfangsberechtigt bezeichnet hat. Nicht bewiesen wird dagegen, daß sich die Empfangsberechtigung auf den Adressaten bezieht.

3. Die im Verfahren nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bzw. § 722 ZPO erfolgte Kenntniserlangung von das ausländische Verfahren einleitenden Dokumenten heilt diese betreffende Zustellungsmängel nicht.

4. Zustellungsmängel, welche die Zustellung verfahrenseinleitender Dokumente in der Türkei betreffen, werden nicht dadurch unbeachtlich, daß gegen die daraufhin in der Türkei ergehende Entscheidung ein zulässiges Rechtsmittel nicht eingelegt wird.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 118/06




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