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Beweisgebühr des Streithelfers erst nach Beitritt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 166/03 vom 11.03.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Beweisgebühr des Streithelfers erst nach Beitritt
Stichwort:Beweisgebühr des Streithelfers erst nach Beitritt
Leitsatz:Eine Beweisgebühr setzt eine formelle Beteiligtenstellung der anwaltlich vertretenen Partei/Streithelfer zum Zeitpunkt der Beweisanordnung oder deren Durchführung voraus. Beim Streithelfer reichen etwa die Zustellung der Streitverkündungsschrift, die anwaltliche Vertretungsanzeige oder die Anwesenheit in einem Beweisaufnahmetermin nicht aus, falls der Beitritt erst nach der Beweisaufnahme erfolgt.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 166/03




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