( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBeweisaufnahmegebühr 

Beweisaufnahmegebühr

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 284/01 vom 27.04.2004

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Besprechungsgebühr, Beweisaufnahmegebühr
Stichwort:Beweisaufnahmegebühr
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 284/01



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 12.01 vom 08.05.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Beweisgebühr, Beweisaufnahmegebühr, anwaltliche Vertretung, Mitwirken.
Stichwort:Beweisaufnahmegebühr
Leitsatz:Leitsatz:

Für das Entstehen der Beweisaufnahmegebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO reicht im Gegensatz zur Beweisgebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO eine bloße anwaltliche Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren nicht aus; vielmehr ist eine aktive Beteiligung des Rechtsanwalts an der Beweisaufnahme erforderlich (wie Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 8.95 - Buchholz 362 § 118 BRAGO Nr. 4 = JurBüro 1997, 253).

Beschluss des 6. Senats vom 8. Mai 2001 - BVerwG 6 B 12.01 -

I. VG Hannover vom 02.11.2000 - Az.: VG 2 A 6563/98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 12.01

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 161/00 vom 05.03.2001

Rechtsgebiete:BRAGO, FGG, ZPO
Schlagworte:Beweisgebühr, Beweisaufnahmegebühr, Amtsermittlung, Anhörung, Verfahrenspfleger
Stichwort:Beweisaufnahmegebühr
Leitsatz:1. Das Einholen eines Berichts des Verfahrenspflegers (§ 50 FGG) im Amtsermittlungsverfahren (§ 12 FGG) dient regelmäßig zunächst der Stoffsammlung und ist noch keine Beweisaufnahme. Eine Beweis(aufnahme-)gebühr wird in der Regel erst dann ausgelöst, wenn das Gericht streitige, widersprüchliche oder sonst zweifelhafte Tatsachen von Amts wegen klären will. Dies kann durch die Anordnung einer Beweisaufnahme (§ 15 FGG i.V.m. §§ 355 ff. ZPO), aber auch im Wege des formlosen Beweisverfahrens (Freibeweis) erfolgen.

2. Ebensowenig wie die (gegebenenfalls auch mündliche) Anhörung des Jugendamts nach § 49a FGG stellt die des Verfahrenspflegers eine Beweisaufnahme dar. Eine solche findet erst dann statt, wenn der Richter nach der durchgeführten Anhörung zusätzlich durch weitere gezielte Fragen an einen Beteiligten oder durch eine sonstige Tätigkeit zu erkennen gibt, dass streitige bzw. zweifelhafte Einzelfragen beweismäßig geklärt werden sollen oder wenn die Anhörung oder Stellungnahme beweismäßig verwertet wird.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 161/00


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/beweisaufnahmegebuehr

"Beweisaufnahmegebühr - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN