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Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 78/04 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren
Stichwort:Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren
Leitsatz:Eine Beweisantizipation ist im Prozesskostenhilfeverfahren nur dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Entscheidung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen ausschließt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 78/04




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