JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beweis des ersten Anscheins
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Skilift, Lift, Verkehrssicherungspflicht, Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins |
| Stichwort: | Beweis des ersten Anscheins |
| Leitsatz: | Fest im Boden verankerte Metallpfosten an der Talstation eines Skiliftes sind zum Schutz von Skifahrern gegen Verletzungen grundsätzlich abzupolstern. Bei einer Verletzung dieser Pflicht spricht der erste Anschein dafür, dass die beim Sturz eines Skifahrers gegen den Metallpfosten erlittene Unterschenkelverletzung auf der fehlenden Polsterung beruht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3.6.2008 - VI ZR 223/07). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 184/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, StVG, StVO, PflVG, ZPO |
| Schlagworte: | Verkehrsunfall, Unfall, Fahrzeug, Halter, Eigentumsvermutung, Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins, Beweis, Indiz, Einmündungsbereich, Wartepflicht, Betrug, Täuschung, Provokation, Unfallprovokation, Gesamtbild, Umstand, Umstände, Zufall |
| Stichwort: | Beweis des ersten Anscheins |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 220/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins, Ursache, Zusammenhang, Kausalität, Schweißarbeiten, Brand, Feuer |
| Stichwort: | Beweis des ersten Anscheins |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 120/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, PflVG, StVG, StVO, ZPO |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins, prima facie Beweis, Unfall, Verkehrsunfall, Auffahren, Bremsen, Abbremsen, Verkehr, Fahrzeug, Geschwindigkeit, Ursache, Sicherheitsabstand |
| Stichwort: | Beweis des ersten Anscheins |
| Leitsatz: | 1. Ein Autofahrer darf den Verkehrsfluss nicht dadurch behindern, dass er ohne Ankündigung und ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache plötzlich abbremst. 2. Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden beruht auf dem Erfahrungssatz, dass das Auffahren im gleichgerichteten Verkehr regelmäßig auf mangelnde Aufmerksamkeit, überhöhte Geschwindigkeit oder einen ungenügenden Sicherheitsabstand des Auffahrenden zurückzuführen ist. Voraussetzung für seine Anwendung ist deshalb das Vorliegen einer Standardsituation, in der eine allenfalls denkbare andere Ursache so unrealistisch erscheint, dass sie außer Betracht bleiben kann. 3. Die für die Anwendung des für ein Verschulden des Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweises erforderliche Typizität der Unfallkonstellation fehlt, wenn ein Umstand vorliegt, der als Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Vordermanns in Betracht kommt, etwa ein dem Auffahren unmittelbar vorausgegangener Spurwechsel des Vordermanns oder dessen dem Auffahren vorangegangenes grundloses Abbremsen. Ist ein solcher atypischer Umstand unstreitig, fehlt die Typizität der Unfallkonstellation und damit die Voraussetzung für eine Anwendung des Anscheinsbeweises. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 220/05 | |
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