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bewaffneter Schutz der Kontrollstellen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.03 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, BGSG, VwKostG, LuftKostV
Schlagworte:Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, Luftsicherheitsgebühr, Luftfahrtbehörde, Gebührenkalkulation, Prognoseentscheidung, gerichtliche Kontrolldichte, bewaffneter Schutz der Kontrollstellen, Bestreifung der Sicherheitsbereiche, bewaffnete Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen, bewaffnete Sicherungsmaßnahmen auf Flugplätzen, Bundesgrenzschutz, Gebührenschuldner, Prozesszinsen, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:bewaffneter Schutz der Kontrollstellen
Leitsatz:1. Die gerichtliche Kontrolle der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühr kann nicht auf die Prüfung des Vorliegens eines groben Missverhältnisses zu den legitimen Gebührenzwecken beschränkt werden.

2. Der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen auf Flugplätzen, die Bestreifung der Sicherheitsbereiche gemäß Rahmenplan Luftsicherheit und die bewaffneten Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen sind keine Amtshandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. § 29c Abs. 1 LuftVG.

3. Die Erweiterung des Gebührentatbestandes in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 12. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1470) ist mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m § 29c Abs. 1 LuftVG nichtig.

4. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Prozesszinsen für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 24.03 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, BGSG, VwKostG, LuftKostV
Schlagworte:Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, Luftsicherheitsgebühr, Luftfahrtbehörde, Gebührenkalkulation, Prognoseentscheidung, gerichtliche Kontrolldichte, bewaffneter Schutz der Kontrollstellen, Bestreifung der Sicherheitsbereiche, bewaffnete Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen, bewaffnete Sicherungsmaßnahmen auf Flugplätzen, Bundesgrenzschutz, Gebührenschuldner, Prozesszinsen, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Stichwort:bewaffneter Schutz der Kontrollstellen
Leitsatz:1. Die gerichtliche Kontrolle der Kalkulation der Luftsicherheitsgebühr kann nicht auf die Prüfung des Vorliegens eines groben Missverhältnisses zu den legitimen Gebührenzwecken beschränkt werden.

2. Der bewaffnete Schutz der Kontrollstellen auf Flugplätzen, die Bestreifung der Sicherheitsbereiche gemäß Rahmenplan Luftsicherheit und die bewaffneten Standposten bei gefährdeten Luftfahrzeugen sind keine Amtshandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. § 29c Abs. 1 LuftVG.

3. Die Erweiterung des Gebührentatbestandes in Abschnitt VII Nr. 23 des Gebührenverzeichnisses zur LuftKostV durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung vom 12. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1470) ist mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m § 29c Abs. 1 LuftVG nichtig.

4. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Prozesszinsen für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch nicht entsprechend anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.03


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