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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 44/08 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Bewährungsfrist, Weisung, Wohnungswechsel
Stichwort:Bewährungsfrist
Leitsatz:Die in einen Bewährungsbeschluss aufgenommene Anweisung, jeden Wohnungswechsel dem Gericht mitzuteilen, ist in aller Regel keine Weisung im Sinne von § 56c StGB. Verstößt der Verurteilte hiergegen, so ist deshalb und weil sich aus dem Verstoß regelmäßig keine Besorgnis neuer Straftaten gewinnen lässt, eine Verlängerung der Bewährungsfrist nach § 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht zulässig.

Auf § 56a Abs. 2 Satz 2 StGB kann eine Bewährungsfristverlängerung in einem solchen Fall nur gestützt werden, wenn die Fristverlängerung der Resozialisierung dient und noch innerhalb der Bewährungszeit angeordnet wird.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 44/08




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