JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, Anlage 1 a zum BAT/BL, VergGr., EGV, IAO ÜbK, GG, Richtlinie EWG, NachWG |
| Schlagworte: | Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation |
| Stichwort: | Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Januar 1998 - Rs C 15/96 - (ZTR 1998, 122 = NZA 1998, 205 = EuZW 1998, 118), wonach Auslandsdienstzeiten, auch wenn sie dort im Beamtenstatus abgeleistet worden sind, im Inland anzurechnen sind, betrifft den Zeitaufstieg, nicht aber den Bewährungsaufstieg. 2. Beim Zeitaufstieg kommt es lediglich darauf an, daß eine bestimmte Tätigkeit während der vorausgesetzten Dauer überhaupt auszuüben war. Für den Bewährungsaufstieg wird vorausgesetzt, daß sich der Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit auch tatsächlich bewährt hat. 3. Sollen Zeiten, die ein Angestellter im Beamtenverhältnis verbracht hat, für seinen Bewährungsaufstieg im Arbeitsverhältnis nach dem BAT berücksichtigt werden, so setzt dies eine entsprechende Regelung im BAT voraus. Die Anrechnung von Zeiten der Bewährung in Tätigkeiten außerhalb des BAT betrifft grundsätzlich nur Angestelltenverhältnisse, nicht aber Beamtenverhältnisse. 4. Beamtendienstzeiten als DV-Organisator sind auf die Bewährungszeit der VergGr. IV a Fallgr. 1 der Vergütungsordnung für Angestellte in der DV-Organisation (Teil II Abschnitt B Unterabschnitt II der Anlage 1 a zum BAT/BL) nicht anzurechnen. Aktenzeichen: 4 AZR 128/97 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 25. März 1998 - 4 AZR 128/97 - I. Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 12. Juli 1995 - 6 Ca 6558/94 - II. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 07. November 1996 - 3 Sa 2105/95 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 128/97 | |
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