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Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 451/01 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:GG, LHO NRW, BGB
Schlagworte:Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung
Stichwort:Bevorzugung von Beamten gegenüber Angestellten bei der Stellenbesetzung
Leitsatz:1. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert Angestellten gleichermaßen wie Beamten den Zugang zu einem öffentlichen Amt, sofern nicht ein Funktionsvorbehalt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben besteht.

2. Die Praxis, eine festgelegte Zahl von Beförderungsstellen aus haushaltsrechtlichen Erwägungen nur mit Beamten zu besetzen, verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 451/01




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