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bevor diese gegen den Antragsteller festgesetzt ist

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OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 150/01 vom 18.02.2002

Rechtsgebiete:GKG, ZSEG
Schlagworte:Antrag auf Niederschlagung einer Sachverständigenentschädigung, bevor diese gegen den Antragsteller festgesetzt ist
Stichwort:bevor diese gegen den Antragsteller festgesetzt ist
Leitsatz:Zahlt der Kostenbeamte, gegebenenfalls nach gerichtlicher Festsetzung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG, eine womöglich überhöhte Sachverständigenentschädigung aus, verursacht dies noch keine niederschlagungsfähigen Kosten der Partei iSv § 8 GKG, weil sich ihre Kostentragungspflicht gegenüber der Gerichtskasse nicht nach dem tatsächlich gezahlten, sondern nach dem richtigerweise zu zahlen gewesenen Betrag richtet.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 150/01




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