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Bevollmächtigung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 E 1075/09 vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:RVG, VwGO
Schlagworte:Anwaltszwang, Beschwerde, Bevollmächtigung, Kostenfestsetzung, Vertretungszwang
Stichwort:Bevollmächtigung
Leitsatz:1. Für die Beschwerde gegen Erinnerungsentscheidungen über Kostenfestsetzungen nach § 11 RVG besteht kein Vertretungszwang.

2. Der Beschwerdeführer kann sich im Beschwerdeverfahren durch Personen vertreten lassen, die vor dem Verwaltungsgericht als Bevollmächtigte vertretungsbefugt sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 E 1075/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 426/07 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:NBG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Bevollmächtigung, Einstellung, Ermessensreduzierung, Lehrer, Rücknahme, Rücknahmeermessen, Teilzeitbeschäftigung
Stichwort:Bevollmächtigung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 426/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 415/07 vom 09.05.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Akteneinsicht, Anhörungsrüge, Bevollmächtigung, Prozessvollmacht, rechtliches Gehör, Schriftlichkeit, Unterzeichnung, handschriftliche, Vertretungserfordernis
Stichwort:Bevollmächtigung
Leitsatz:Fehlt die erforderliche persönliche und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers unter einer Prozessvollmacht, begründet die Nichtgewährung von Akteneinsicht an den (vollmachtlosen) Prozessvertreter keinen Gehörsverstoß.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 415/07

OLG-CELLE – Beschluss, 17 W 68/05 vom 29.07.2005

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Betreuung, Betreuungseinrichtung, Amtsermittlung, Bevollmächtigung
Stichwort:Bevollmächtigung
Leitsatz:Von der Einrichtung einer Betreuung ist abzusehen, wenn die Angelegenheiten der Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Ob eine Betroffene zur Bevollmächtigung in Vermögensangelegenheiten ebenso wie zur Überwachung der Vermögensverwaltung in der Lage ist, ist im Rahmen der festzustellen. Dabei sind die von Amts wegen einzuleitenden und durchzuführenden Ermittlungen so weit auszudehnen, als es die Sachlage erfordert. Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn der Sachverhalt so vollständig aufgeklärt ist, dass von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwartet werden kann.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 17 W 68/05


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