JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bevollmächtigter
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zustellung, Voraussetzungen, Zustellungsbevollmächtigter, Bevollmächtigter |
| Stichwort: | Bevollmächtigter |
| Leitsatz: | Die Anordnung des Gerichts nach § 184 Abs. 1 ZPO an die Partei, einen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen, ist von dem Spruchkörper und nicht dem Vorsitzenden allein zu treffen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 14 W 27/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG M-V, BImSchG |
| Schlagworte: | Schießplatz, Genehmigung, Rücknahme, Ermessen, Ermessensausfall, Verwaltungsverfahren, Beteiligter, tätig werden, ausgeschlossene Personen, Bevollmächtigter, Heilung, Widerspruchsverfahren |
| Stichwort: | Bevollmächtigter |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 3 L 83/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG |
| Schlagworte: | Zuziehung, Rechtsanwalt, Bevollmächtigter, Vorverfahren |
| Stichwort: | Bevollmächtigter |
| Leitsatz: | Ob ein fehlender Ausspruch im Sinne des § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG eine im Wege der Ergänzung nachholbare "Nichterklärung" darstellt oder stattdessen einer "Negativerklärung" gleichkommt, d.h. der bewussten, bestandskraftfähigen und einer Ergänzung entgegenstehenden Erklärung, dass die Zuziehung nicht notwendig gewesen sei, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 257/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, Nds. VwZG, VwGO, VwVfG, VwZG |
| Schlagworte: | Bekanntgabe, Bevollmächtigter, Geschäftsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Rechtsmittelfrist, Versäumung der Klagefrist, Verwaltungsakt, Vollmacht, schriftlich, Zustellung, Zustellungsempfänger, Wechsel |
| Stichwort: | Bevollmächtigter |
| Leitsatz: | Legt der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht im Verwaltungsverfahren nicht vor, ist die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an den Betroffenen persönlich in der Regel wirksam und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Etwas anderes gilt dann, wenn die Behörde den Zustellungsempfänger während des Verfahrens willkürlich wechselt. Wer behauptet, dass ein Verwaltungsakt ihm wegen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit nicht wirksam bekanntgegeben worden sei, trägt hierfür die materielle Beweislast. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 172/07 | |
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