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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10351/07.OVG vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, GG, LBauO
Schlagworte:ALDI-Markt, Annahme, Auswirkungen, Außenbereich, Bauleitplanung, Bebauungsplan, Beeinträchtigung, Bevölkerung, Bundesstraße, EAG Bau, Einvernehmen, Einzelhandel, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelskonzept, Einzelhandelsnutzung, Einzugsbereich, Entfernung, Entwicklungskonzept, erheblich, Erschließung, Erschließungsangebot, Erschließungsanlage, Erschließungslast, Erschließungspflicht, Fernwirkung, Fiktion, Gemeinde, Gemeindegebiet, Größe, großflächig, Großflächigkeit, Innenbereich, Leichtigkeit, Lebensmitteldiscounter, Linksabbiegespur, nachteilig, Nahversorgung, Nahversorgungsbereich, Nutzbarkeit, Parkplätze, Planung, Planungshoheit, Privilegierung, privilegiertes Vorhaben, Prognoseentscheidung, räumlich, Rechtsanspruch, schädliche Auswirkungen, Sicherheit, Sortimentsgruppe, Sperrwirkung, Standort, städtebauliches Entwicklungskonzept, städtebauliches Interesse, Straße, Umsatzverteilung, Verdichtung, Verkaufsfläche, Verkehr, Verkehrsaufkommen, Versorgungsfunktion, Versorgungsbereich, Verwaltungspraxis, Vorhaben, Willkür, zentraler Versorgungsbereich, Zentrenkonzept, zentrenrelevant, Zentrum, Zufahrt, Zufahrtsfrequentierung, Zumutbarkeit, Zweckbestimmung
Stichwort:Bevölkerung
Leitsatz:1) Ein zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB kann durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Gestalt eines Einzelhandels- oder Zentrenkonzepts festgelegt werden.

2) Zur Rechtsnatur eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts

3) Schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich i.S. von § 34 Abs. 3 BauGB sind bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben i.d. Regel anzunehmen; insoweit kann auf die Regelungssystematik des § 11 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 BauNVO zurückgegriffen werden.

4) Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpflichtung der Gemeinde, in Plangebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB und bezüglich privilegierter Außenbereichsvorhaben ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen, lässt sich grundsätzlich auf den unbeplanten Innenbereich nicht übertragen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10351/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11311/06.OVG vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Baurecht, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Baugenehmigung, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelsmarkt, Discounter, Lebensmittel, Lebensmittelmarkt, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Ausschluss, Sortiment, zentrenrelevantes Sortiment, Sortimentenliste, Innenstadt, innenstadtrelevantes Sortiment, Sortimentsbeschränkung, Nutzungsunterart, zentrumsbildende Nutzungsart, städtische Randlage, Verkaufsfläche, Zentrum, Stadtteil, Zentrum, Stadtteilzentrum, zentraler Standort, Versorgung, Versorgungszentrum, Versorgungsstandort, Nahversorgung, Nahversorgungszentrum, fußläufige Versorgung, städtebauliche Gründe, städtebauliche Ziele, städtebauliche Entwicklung, Funktionsfähigkeit, Attraktivität, Auswahl, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Auswirkungen, Planungskonzept, Planung, Plangebiet, Gemeinde, Gewerbegebiet, Auslegung, Bestimmtheit, Lastengleichheit, Rechtfertigung, wirtschaftliche Nutzung, Versorgungsstruktur, Bevölkerung
Stichwort:Bevölkerung
Leitsatz:Dem Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan muss ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11311/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 C 11882/02.OVG vom 22.05.2003

Rechtsgebiete:POG
Schlagworte:Polizeirecht, Normenkontrollantrag, Normenkontrolle, Gefahrenabwehrverordnung, Gefahr, abstrakte Gefahr, Munitionsfabrik, Munition, Fundmunition, Bevölkerung, Schutz, Unfallverhütung, Bestimmtheit, Kampfmittel, Kampfmittelräumung, Verordnung, Gefahrenabwehr, Hallschlag, ESPAGIT
Stichwort:Bevölkerung
Leitsatz:Die Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Unfällen durch Fundmunition im Bereich der ehemaligen Munitionsfabrik ESPAGIT bei Hallschlag vom 27. Juni 2002 ist gültig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 C 11882/02.OVG


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